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Stellungnahme der LABEWO zur Reform des WTPG

4. Juli 2025

Der vorliegende Entwurf zur Reform des WTPG sieht vor, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften als Wohnform künftig nicht mehr im WTPG und damit nicht mehr im Landesrecht verankert sind. Als rechtlich verbindlicher Rahmen für den Aufbau und Betrieb ambulant betreuter Wohngemeinschaften gilt dann das SGB XI § 38a. Damit unterliegen ambulant betreute WG´s nahezu keinen personellen, organisatorischen, konzeptionellen und nur in begrenztem Umfang baulichen Regelungen. Welche Chancen und neuen Möglichkeiten, aber auch welche Risiken damit verbunden sind, dazu möchten wir als Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter WG´s in Baden-Württemberg (LABEWO) im folgenden Stellung nehmen. Mit Blick auf die immensen Herausforderungen des demografischen und sozialen Wandels ist eines klar: Es braucht für den Gesamtbereich der Pflege mutige Reformen…