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FAQ zur Unterschriftenaktion zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes – TPQG

17. Dezember 2025

Worum geht es bei dieser Unterschriftenaktion? 

Anfang Februar 2026 soll im Landtag von Baden-Württemberg das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) beschlossen werden. Das Gesetz wird mit dem Ziel des Bürokratieabbaus vorgestellt. 
Der vorliegende Gesetzentwurf baut jedoch zentrale Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in der Pflege und in der Betreuung von Menschen mit Behinderung ab. Dagegen richtet sich diese Unterschriftenaktion.  

Welche Organisationen stehen hinter dem Bündnis?
  1. Alzheimergesellschaft Baden-Württemberg
    Ute Hauser, ute.hauser@alzheimer-bw.de
  2. BIVA Pflegeschutzbund
    Ulrike Kempchen, u.kempchen@biva.de; David Kröll, d.kroell@biva.de
  3. Demenz-Support Stuttgart
    Christina Kuhn, c.kuhn@demenz-support.de
  4. Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesverband BW
    info@dgm.org
  5. Freiburger Modell – Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz
    Lucia Eitenbichler, info@freiburger-modell.de
  6. Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg
    Frank Schöberl, leitung@hospiz-louise.de
  7. Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften
    (LABEWO)
    Gabriele Beck, Dr. Beate Radzey, Mail@labewo.de
  8. LAG Angehörigenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung
    info@lag-avmb-bw.de
  9. LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V.
    Bärbel Kehl-Maurer, baerbel.kehlmaurer@gmail.com
  10. Landespflegerat Baden-Württemberg e.V.
    Ronny Brosende, ronny.brosende@lpr-bw.de
  11. Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.
    Heike Baehrens, heike.baehrens@lsr-bw.de
  12. Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
    Jutta Pagel-Steidl, info@lv-koerperbehinderte-bw.de
  13. Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V.
    Lena Herbel, lena.herbel@lebenshilfe-bw.de
  14. Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
    Sascha Wittenberg, s.wittenberg@vdk.de
Warum kritisieren wir den Gesetzentwurf zum TPQG? 

Der Gesetzentwurf geht über sinnvollen Bürokratieabbau hinaus. Bewährte Schutzmechanismen für Menschen mit Pflegebedarf, Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderungen sollen gestrichen werden. Damit werden ausgerechnet diejenigen geschwächt, die unsere Unterstützung am
dringendsten brauchen. 

Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das bestehende Schutzrechte in der Pflege und in der Betreuung von Menschen mit Behinderung zurücknimmt.  Mit der ersatzlosen Streichung ambulant betreuter Wohngemeinschaften aus dem neuen Pflegegesetz (TPQG) zieht sich das Land zudem als einziges Bundesland aus seiner Verantwortung für diese Wohnform zurück.  

Wofür stehen ambulant betreute Wohngemeinschaften? 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften stehen für Selbstbestimmung, Alltagsnähe, Beteiligung und eine starke Sorgegemeinschaft aus Angehörigen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Bürgerinnen und Bürgern sowie professionellen Diensten. 
Sie sind wohnortnah, familiär und ermöglichen vielen Menschen – insbesondere Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderungen – eine selbstbestimmte Wohn- und Lebensform. Die Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten“ hat ihnen ausdrücklich eine Pionierrolle zugewiesen.  

Was bedeutet das konkret für ambulant betreute Wohngemeinschaften? 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sollen vollständig und ersatzlos aus dem
Gesetz gestrichen werden. Künftig gäbe es: 

  • keine Anzeigepflicht 
  • kein verbindliches Versorgungskonzept 
  • keine unabhängige Beschwerdestelle mehr.


Für die Bewohner:innen und Angehörige entfällt damit das staatliche Schutzversprechen. Bei Konflikten, Überforderung oder Missständen gäbe es keine zuständige staatliche Anlaufstelle mehr.  
Auch Hospize fallen künftig aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Damit würde die Beratung durch die Heimaufsicht als auch deren Begehungen ersatzlos wegfallen.

Was ist mit Hospizen?

Auch Hospizen fallen aus dem Gesetz. Damit würde die Beratung durch die Heimaufsicht als auch deren Begehungen ersatzlos wegfallen.

Warum reicht die vom Land beschworene Vertrauenskultur nicht aus?

Die vom Land beschworene Vertrauenskultur wird vielerorts tragen. Viele Verbände und Träger stehen seit Jahren für verlässliche, engagierte und qualitätsorientierte Arbeit. 
Vertrauen allein reicht jedoch nicht aus. Pflege findet häufig in Abhängigkeitsverhältnissen statt und ist zugleich Teil eines Marktes. Wo verbindliche Schutzrechte fehlen, wird die Gestaltung von Wohn- und Pflegeformen allein den Dynamiken des Marktes überlassen.  Ein Blick nach Berlin zeigt, wohin ein unregulierter Markt führen kann: Dort kam es zu massiven Missständen und menschenrechtlich nicht tragbaren Versorgungssettings.
2021 musste der Berliner Senat korrigierend eingreifen und ambulant betreute Wohngemeinschaften wieder ordnungsrechtlich regeln.  Gerade deshalb braucht es auch in Baden-Württemberg verbindliche
Mindeststandards, die Vertrauen ergänzen – nicht ersetzen.  

Was hat das Gesetz mit Mitbestimmung in Pflegeheimen zu tun? 

Auch in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen sollen verbindliche Mitwirkungsrechte eingeschränkt werden. Heimbeiräte haben bisher klar geregelte Rechte, beispielsweise das Recht über Veränderungen informiert zu werden, die die Bewohner:innen betreffen. Wenn diese Rechte wegfallen, kann Mitwirkung massiv eingeschränkt werden. Das zeigt sich in dem genannten Beispiel.
Wenn Heimbeiräte erst spät über bereits vollendete Tatsachen informiert werden, wird Mitwirkung zu einer Formalie ohne tatsächliche Wirkmacht. Damit verlieren Bewohner:innen und Angehörige eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente für Selbstbestimmung und gelebte Teilhabe im Alltag.  

Was passiert, wenn kein Bewohner:innenbeirat gebildet werden kann?

Wenn kein Beirat durch die Bewohner:innen selbst gebildet werden kann, stellen aktuell Fürsprechergremien oder Fürsprecher sicher, dass die Mitwirkung der Bewohner:innen gewährleistet wird. In dem neuen Pflegegesetz wird diese Fürsprecher-Struktur nicht mehr aufgeführt. Es ist daher unklar, ob und wie Mitwirkung in Pflegeheimen ohne Bewohner:innenbeirat gesichert werden müsste.

Sind die beteiligten Organisationen grundsätzlich gegen Bürokratieabbau? 

Nein. Alle beteiligten Organisationen unterstützen Bürokratieabbau ausdrücklich und haben dazu eigene Vorschläge eingebracht. Entbürokratisierung darf jedoch nicht dazu führen, dass Schutz, Transparenz und Mitbestimmung aufgegeben werden. 

Was fordern wir stattdessen? 

Wir fordern klare und einfache Mindeststandards, die gute Pflege stärken und
Missbrauch verhindern: 

Verpflichtende Mitwirkungsrechte in stationären Einrichtungen
Die Rechte von Heimbeiräten dürfen nicht eingeschränkt werden. Echte Mitsprache und Beteiligung muss auch künftig rechtlich verbindlich geregelt sein. Wo dies aus der Bewohnerschaft nicht möglich ist, sind Fürsprecher verpflichtend zu fördern.
Diese Mindeststandards machen gute Pflege und Betreuung sichtbar und verhindern
Missbrauch.
Freiräume ja – aber keine schutzlosen Lebensräume.

Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Kommunen müssen wissen, wo ambulant betreute Wohngemeinschaften entstehen, wer mit welchen Konzepten Verantwortung trägt. Nur so ist eine qualifizierte Beratung durch Pflegestützpunkte und Beratungsstellen möglich.

Konzeptpflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine Konzeptpflicht schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Kontrolle darüber, wie Pflege, Betreuung und Mitbestimmung umgesetzt werden – und beugt Missständen vor.

Unabhängige Beschwerdestelle und anlassbezogene Prüfungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize
Für Bewohner:innen, Angehörige und Mitarbeitende muss es auch künftig eine unabhängige Anlaufstelle geben, wenn Probleme auftreten oder Rechte verletzt werden.