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Stellungnahme der LABEWO zum Entwurf des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG)

1. August 2025

Seit dem 1. Juli liegt der Gesetzentwurf zum TPQG vor. Dieser sieht vor, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften – wie auch andere neue Wohnformen, die über keine Versorgungsverträge als stationäre Einrichtungen verfügen – vollständig und ersatzlos aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Damit unterliegen Pflege-WGs künftig keinerlei heimrechtlichen Vorgaben mehr. Als LABEWO teilen wir die Auffassung, dass es im Bereich der Pflege mutige Reformen braucht. Wir begrüßen daher das Anliegen des Ministeriums, heimrechtliche und bauliche Vorgaben zu flexibilisieren, Bürokratie abzubauen und zivilgesellschaftliche Beteiligung zu stärken. Dafür setzen wir uns seit vielen Jahren aktiv ein, praktizieren neue Konzepte und haben eigene Vorschläge zur Regulierung eingebracht. Mit der geplanten Deregulierung verabschiedet sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortungsrolle gegenüber diesen Wohnformen, die es in ihrer besonderen Qualität weiterzuentwickeln und verbreiten gilt. Sie überlässt Pflege-WGs den Dynamiken eines Pflegemarktes, der in Teilen ausschließlich betriebswirtschaftlichen Logiken und Investoreninteressen folgt.