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Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes für Teilhabe-und Pflegequalität – TPQG

23. Oktober 2025

„Entbürokratisierung ja – aber nicht auf Kosten von Patientenschutzrechten“! Im Gesamtbereich der Pflege braucht es mutige Reformen. Wir begrüßen daher das Anliegen des Ministeriums, heimrechtliche und bauliche Vorgaben zu flexibilisieren, Bürokratie abzubauen und zivilgesellschaftliche Beteiligung zu stärken. Dafür setzen wir uns seit vielen Jahren aktiv ein, praktizieren neue Konzepte und haben eigene Vorschläge zur Regulierung eingebracht. Seit dem 1. Juli liegt der Gesetzesentwurf zum TPQG vor. Dieser sieht vor, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften – wie auch andere neue Wohnformen, die über keine Versorgungsverträge als stationäre Einrichtung verfügen – vollständig und ersatzlos aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Damit unterliegen Pflege-WGs künftig keinerlei heimrechtlichen Vorgaben mehr.