Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Kommunen müssen wissen, wo ambulant betreute Wohngemeinschaften entstehen, wer mit welchen Konzepten Verantwortung trägt. Nur so ist eine qualifizierte Beratung durch Pflegestützpunkte und Beratungsstellen möglich.
Konzeptpflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine Konzeptpflicht schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Kontrolle darüber, wie Pflege, Betreuung und Mitbestimmung umgesetzt werden – und beugt Missständen vor.
Unabhängige Beschwerdestelle und anlassbezogene Prüfungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize
Für Bewohner:innen, Angehörige und Mitarbeitende muss es auch künftig eine unabhängige Anlaufstelle geben, wenn Probleme auftreten oder Rechte verletzt werden.
Verpflichtende Mitwirkungsrechte in stationären Einrichtungen
Die Rechte von Heimbeiräten dürfen nicht eingeschränkt werden. Echte Mitsprache und Beteiligung muss auch künftig rechtlich verbindlich geregelt sein. Wo dies aus der Bewohnerschaft nicht möglich ist, sind Fürsprecher verpflichtend zu fördern.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift den Schutz und die Mitwirkungsrechte in Pflege und Betreuung!