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Newsletter vom 30.07.2024

Wohngemeinschaften vor dem Scheideweg – LABEWO im Gespräch mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg

Im Juni trafen sich Gabriele Beck, Lucia Eitenbichler, Franz Josef Winterhalter und Clemens Wochner-Luikh vom LABEWO-Vorstand mit Dr. Angela Postel, der Leiterin des Referates Pflege im Sozialministerium und ihren Kolleginnen Anna Mäurer und Silke Fecht. Anlass für das Gespräch waren die immer noch unbefriedigenden Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften auf Bundes- und Landesebene. Hier eine kurze Zusammenfassung eines anregenden und konstruktiven Gespräches.
Wir waren uns einig, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiger und notwendiger Baustein in einer vielfältigen Versorgungsstruktur sind, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichtet und ihnen in einem höheren Maß Selbstbestimmung ermöglicht als andere Versorgungsformen. Einigkeit bestand auch in der Einschätzung, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften gerade beim Aufbau von „sorgenden Gemeinschaften“ ein wichtiger Innovationsbaustein sind, deren Zukunft allerdings durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen sowohl im Hinblick auf ihre Finanzierung als auch die Sozialhilfefähigkeit, gefährdet sind. Die letzten Reformen der Pflegeversicherung haben die Ungerechtigkeiten zwischen der vollstationären Pflege und der von der Bürgerschaft mitverantworteten Pflege- Wohngemeinschaften noch vergrößert. Eine Reform der Pflegeversicherung muss dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Startbedingungen angleichen. Frau Dr. Postel informierte uns, dass sich das Sozialministerium Baden-Württemberg auf Bundesebene in einer Arbeitsgruppe zum geplanten Pflegekompetenzgesetz für verbesserte Regelungen für Wohngemeinschaften engagiert. In Bezug auf sozialhilferechtliche Klarstellungen stehen die Länder noch im Austausch mit dem BMAS und wollen eine Klarstellung seitens des BMAS erreichen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe in ambulant betreuten Wohngemeinschaften anbelangt, die dann auch den Sozialhilfeträgern als Auslegungshilfe dienen kann. Parallel dazu steht das Ministerium mit der kommunalen Seite in Kontakt bezüglich einer Konkretisierung der Sozialhilferichtlinien.
Unserem Anliegen, dass die baulichen Anforderungen an Wohngemeinschaften – insbesondere bei der Bäderfrage – dereguliert und starre Vorschriften flexibilisiert werden sollten, brachte Frau Dr. Postel Verständnis entgegen. Sie will sich für Erleichterungen einsetzen. Vor allem bei einem Wechsel einer vollständig selbstverantworteten hin zu einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft ist es nötig, dass die Regelung der Bäder nicht zu einem Hemmschuh wird, weil für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften derzeit strengere Vorgaben gelten. Auch hierin waren wir uns einig. Das Ministerium sagte zu, uns auf dem Laufenden zu halten. Unseren Wunsch, auf Landesseite zu prüfen, welche Möglichkeiten es bei der Finanzierung von Qualifizierungsangeboten für die Alltagsassistenz gibt, griff sie auf und sagte zu, diesen an das zuständige Fachreferat heranzutragen. Wir konnten den Eindruck mitnehmen, dass sich das Ministerium auch auf Bundesebene mit Engagement für verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften einsetzt. Frau Dr. Postel unterstrich, dass sie die Initiativen und die Expertise der LABEWO schätzt und sich eine weitere, gute Zusammenarbeit mit der LABEWO wünscht. Wir bleiben also im Gespräch.